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Woher weiss ich, ob es sich bei meinem Reparaturanliegen um einen Garantiefall handelt?

Alle Glatz Vertriebspartner haben gegenüber der Glatz AG einen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten. Bitte wenden Sie sich an den Vertriebspartner, bei dem Sie Ihren Sonnenschirm gekauft haben. Dieser prüft den Schaden und beurteilt, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Falls die Einschätzung nicht eindeutig ist, wird der Vertriebspartner die Glatz AG für eine abschliessende Bewertung hinzuziehen. In Ausnahmefällen, z.B. wenn Ihr Händler sein Geschäft aufgegeben hat können Sie Ihr Anliegen direkt via Supportformular an uns senden.

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