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Kann ich eine GLATZ Garantieverlängerung abschliessen bzw. ist das überhaupt notwendig?

Alle GLATZ Händler haben gegenüber der GLATZ AG den gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten.

Neben der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist die Garantie eine zusätzliche, freiwillige Dienstleistung der GLATZ Händler gegenüber dem Käufer. Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit des GLATZ Produktes über einen bestimmten Zeitraum. Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall unterschreiten. Aufgrund der Stabilität und Robustheit der GLATZ Produkte hält die GLATZ AG eine Garantieverlängerung für nicht notwendig. Wünschen Sie dennoch eine Garantieverlängerung und/oder einen Wartungsvertrag, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Händler in Verbindung.